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Krankenversicherung

Prämienverbilligung

Die Prämienverbilligung reduziert die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung für Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Ob du Anspruch hast und wie hoch die Unterstützung ausfällt, bestimmt dein Wohnkanton. Je nach Kanton wird die Verbilligung automatisch geprüft oder du musst selbst einen Antrag stellen.

Das Wichtigste

Das Wichtigste zur Prämienverbilligung

  1. Hast du Anspruch auf Prämienverbilligung?

    Das lässt sich nicht schweizweit mit einer einzigen Einkommensgrenze beantworten. Jeder Kanton legt selbst fest, wer Anspruch hat und wie hoch die Verbilligung ausfällt.

  2. Musst du einen Antrag stellen?

    Das hängt vom Wohnkanton ab. Einige Kantone prüfen den Anspruch automatisch, in anderen musst du das Gesuch selbst bei der zuständigen Stelle einreichen.

  3. Welche finanzielle Situation zählt?

    Die Kantone berücksichtigen Einkommen, Vermögen und familiäre Verhältnisse nach ihren eigenen Regeln. Ändert sich deine finanzielle oder familiäre Situation wesentlich, kann eine erneute Prüfung sinnvoll sein. Das Bundesrecht verlangt, dass die Kantone die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigen.

  4. Wie erhältst du die Verbilligung?

    Die Prämienverbilligung wird grundsätzlich direkt an deine Krankenkasse bezahlt. Dadurch reduziert sich der Betrag, den du selbst für die Grundversicherung bezahlen musst.

  5. Gibt es besondere Regeln für Familien?

    Ja. Bei Familien mit unteren und mittleren Einkommen müssen die Kantone die Prämien von Kindern um mindestens 80 % und jene von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 % verbilligen.

Die Clax App

Was zahlst du im Jahr für die Grundversicherung?

Clax liest Prämie, Kanton und Modell aus deiner Police. Du siehst, was dich die Grundversicherung im Jahr kostet, und hast die Angaben zur Hand, wenn dein Kanton ein Gesuch verlangt.

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Deine Lage

Was passt zu deiner Situation?

  • Dein Einkommen ist gesunken.

    Arbeitslosigkeit, Erwerbsausfall oder eine andere deutliche Einkommensänderung können deinen Anspruch verändern. Lass prüfen, ob deine aktuellen Verhältnisse berücksichtigt werden.

  • Ihr habt ein Kind bekommen.

    Mit der neuen Familiensituation kann sich der Anspruch auf Prämienverbilligung verändern. Familien profitieren zudem von besonderen bundesrechtlichen Mindestvorgaben.

  • Du bist in einen anderen Kanton gezogen.

    Dann gelten die Regeln des neuen Wohnkantons. Anspruch, Berechnung und Verfahren können sich deshalb ändern.

  • Du hast bisher keine Prämienverbilligung erhalten.

    Das bedeutet nicht automatisch, dass du keinen Anspruch hast. Prüfe, ob in deinem Kanton ein Antrag erforderlich ist und welche Frist dafür gilt.

Einmal richtig eingestellt, und der Prämienbrief verliert seinen Schrecken.

Clax liest deine Police, rechnet Franchise und Modell gegen deine tatsächliche Nutzung und meldet sich im Oktober, nicht im Dezember, wenn die Frist schon abgelaufen ist.