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Geburt

Dein Baby ist da und dein Alltag steht Kopf. Hier erfährst du, welche Anmeldungen jetzt wichtig sind, welche Unterstützung dir zusteht und was du für deine Familie regeln solltest.

Das ist jetzt wichtig

Nach der Geburt stehen die Krankenversicherung deines Babys, die Kinderzulagen und die nötigen Meldungen im Vordergrund. Prüfe auch bestehende Familienpolicen und bewahre Belege für die nächste Steuererklärung auf. Nicht alles muss sofort erledigt werden. Unsere Checkliste hilft dir, die wichtigen Schritte im Blick zu behalten.

Dein Baby versichern

Melde dein Baby innerhalb von drei Monaten bei einer Krankenkasse an. Dann gelten Versicherungsschutz und Prämien rückwirkend ab Geburt. Hast du es bereits vorgeburtlich angemeldet, reiche die verlangten Geburtsangaben nach und kontrolliere die Police. Die Grundversicherung muss dein Kind unabhängig von seinem Gesundheitszustand aufnehmen. Für freiwillige Zusatzversicherungen gelten eigene Aufnahmebedingungen. Die Anmeldefrist erklärt das Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster).

Franchise und Unfallschutz wählen

Für dein Baby gehört die Unfalldeckung in die Grundversicherung. Mit einer Franchise von CHF 0 fällt bei gedeckten Behandlungen grundsätzlich nur der Selbstbehalt an. Dieser beträgt üblicherweise 10 Prozent, höchstens CHF 350 pro Jahr. Eine höhere Franchise senkt die Prämie, erhöht aber deine möglichen Eigenkosten. Vergleiche deshalb die Gesamtkosten und achte darauf, wie du im gewählten Versicherungsmodell die Kinderarztpraxis aufsuchen kannst. Die Regeln zur Kostenbeteiligung findest du beim Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster).

  • Babyversicherung vergleichen

    Prämien und Leistungen vergleichen und passenden Schutz für dein Kind anfragen.
  • Steuererklärung erledigen lassen

    Mögliche Abzüge für dein Kind berücksichtigen lassen und Aufwand sparen.
  • Einkommenslücke der Familie berechnen

    Mögliche finanzielle Lücken erkennen und eine persönliche Prüfung deiner Absicherung anfragen.

Familienpolicen aktualisieren

Informiere deine Versicherer über den Familienzuwachs. Prüfe, ob dein Kind in der Privathaftpflicht und weiteren Familienpolicen mitversichert ist oder gemeldet werden muss. Durch Kinderwagen, Möbel und andere Anschaffungen kann auch der Wert deines Hausrats steigen. Entscheidend sind die Bedingungen deiner bestehenden Verträge. Eine neue Police ist nicht automatisch nötig.

Unterstützung im Wochenbett nutzen

Die Grundversicherung übernimmt die vorgesehenen Hebammenbesuche zu Hause und drei Stillberatungen. Nach der ersten Geburt sind innerhalb der ersten 56 Tage beispielsweise bis zu 16 Hausbesuche vorgesehen. Zusätzliche Besuche können auf ärztliche Anordnung übernommen werden. Für diese Mutterschaftsleistungen fällt keine Kostenbeteiligung an. Den Umfang erklärt das Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster).

Kinderzulagen beantragen

Bei erfüllten Voraussetzungen erhältst du ab dem Geburtsmonat Kinderzulagen von mindestens CHF 215 pro Monat. Je nach Kanton ist es mehr. Als angestellter Elternteil beantragst du sie über deinen Arbeitgeber, als selbstständigerwerbender Elternteil bei deiner Familienausgleichskasse. Arbeiten beide Eltern, wird die Zulage nicht doppelt ausbezahlt. Bei unterschiedlichen kantonalen Ansätzen kann eine Differenzzahlung möglich sein. Die Voraussetzungen erläutert das Bundesamt für Sozialversicherungen (öffnet in neuem Fenster).

Für dein Kind sparen

Überlege zuerst, wofür und wie lange du sparen möchtest. Geld, das bald gebraucht wird, sollte verfügbar bleiben. Bei einem langen Anlagehorizont kann auch ein Wertschriftensparplan infrage kommen, dessen Wert allerdings schwankt. Vergleiche Kosten, Risiken und Zugriffsmöglichkeiten. Kläre zudem, ob das Guthaben dir oder deinem Kind gehören soll. Eine Reserve für deinen Haushalt sollte Vorrang haben.

Steuern nach der Geburt prüfen

Mit deinem Kind können Kinderabzüge und weitere steuerliche Entlastungen infrage kommen. Kosten für Kita oder Tagesfamilie sind unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu den geltenden Höchstbeträgen abzugsfähig. Bewahre Rechnungen und Zahlungsbelege auf. Bei unverheirateten oder getrennten Eltern muss zusätzlich geklärt werden, wer welche Abzüge beanspruchen darf. Massgeblich sind unter anderem Betreuung, Unterhalt und elterliche Sorge. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (öffnet in neuem Fenster) veröffentlicht die Ansätze für die direkte Bundessteuer; kantonal gelten eigene Regeln.

Steuerrücklagen anpassen

Ein tieferes Arbeitspensum, Kinderzulagen und neue Abzüge verändern deine Steuerrechnung. Kinderzulagen sind steuerpflichtig und bei Angestellten üblicherweise bereits im Lohnausweis enthalten. Plane deine Rücklagen deshalb anhand der neuen Einkommenssituation und nicht allein anhand der letzten Steuerrechnung. Bei grösseren Veränderungen kannst du beim Steueramt eine Anpassung der provisorischen Rechnung abklären.

Deine Familie finanziell absichern

Prüfe, wie dein Haushalt zurechtkäme, wenn ein Elternteil längerfristig erwerbsunfähig wird oder stirbt. Stelle die verbleibenden Einnahmen und bestehenden Versicherungsleistungen den laufenden Kosten gegenüber. Berücksichtige auch zusätzliche Betreuungskosten, wenn die bisher betreuende Person ausfällt. Eine persönliche Prüfung zeigt, ob eine Lücke besteht und ob ergänzender Schutz sinnvoll ist.

Geburt und Elternschaft melden

Bei einer Geburt im Spital übernimmt normalerweise dessen Verwaltung die Meldung an das Zivilstandsamt. Bei einer Hausgeburt klärst du mit der Hebamme, wer die Meldung innerhalb von drei Tagen erledigt. Informiere Arbeitgeber und Versicherer selbst. Sind die Eltern nicht verheiratet, müssen Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame elterliche Sorge geklärt werden, sofern dies noch nicht geschehen ist. Das Vorgehen erklären die Zivilstandsbehörden des Kantons Bern (öffnet in neuem Fenster) und das Bundesamt für Justiz (öffnet in neuem Fenster).

Deine Checkliste nach der Geburt

  • Meldung ans Zivilstandsamt sicherstellen.
  • Arbeitgeber informieren und Kinderzulagen beantragen.
  • Baby innerhalb von drei Monaten grundversichern oder vorgeburtliche Anmeldung vervollständigen.
  • Unfalldeckung, Franchise und gewünschte Zusatzversicherungen prüfen.
  • Kind bei bestehenden Familienpolicen berücksichtigen lassen.
  • Bei unverheirateten Eltern Anerkennung und elterliche Sorge klären.
  • Belege für Betreuungskosten sammeln und Steuerrücklagen überprüfen.
  • Finanzielle Absicherung und späteres Sparen für dein Kind planen.

Zum Abhaken: Clax merkt sich den Stand in diesem Browser.

Häufige Fragen

Muss mein Baby bei derselben Krankenkasse versichert sein wie ich?

Nein. Du kannst eine andere Krankenkasse wählen. Jedes Familienmitglied hat eine eigene Grundversicherung. Das bestätigt das Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster).

Was passiert, wenn ich die Anmeldung bei der Krankenkasse verpasse?

Bei verspäteter Anmeldung beginnt der Schutz grundsätzlich erst mit dem Beitritt. Frühere Behandlungskosten können dadurch ungedeckt bleiben. Bei nicht entschuldbarer Verspätung kommt ein Prämienzuschlag hinzu. Die Folgen beschreibt das Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster).

Werden Kinderzulagen automatisch ausbezahlt?

Nein. Du musst den Anspruch anmelden, als angestellter Elternteil in der Regel über deinen Arbeitgeber. Informationen zum Vorgehen findest du auf ch.ch (öffnet in neuem Fenster).

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