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Schwangerschaft

Ein Baby verändert deinen Alltag und deine Finanzen. Wenn du Versicherungen, Einkommen und die Zeit nach der Geburt früh klärst, bleibt später mehr Raum für deine Familie.

Das ist jetzt wichtig

Prüfe, welche Leistungen deine Krankenkasse übernimmt und wie viel Einkommen dir nach der Geburt zur Verfügung steht. Für dein Baby brauchst du eine eigene Krankenversicherung. Überlege auch, wie dein Haushalt finanziell zurechtkäme, wenn ein Elternteil längerfristig ausfällt. Entscheidend sind dein künftiges Arbeitspensum, die Betreuung und der bereits vorhandene Schutz.

Was die Krankenkasse bezahlt

Die Grundversicherung übernimmt die vorgesehenen Schwangerschaftskontrollen, die Geburt und bestimmte Leistungen der Hebamme. Für besondere Mutterschaftsleistungen bezahlst du weder Franchise noch Selbstbehalt, auch schon vor der 13. Schwangerschaftswoche. Ab der 13. Woche bis acht Wochen nach der Geburt entfällt die Kostenbeteiligung zusätzlich für allgemeine Behandlungen bei Krankheit. Welche Leistungen dazugehören, erklärt das Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster).

Dein Baby versichern

Melde dein Baby spätestens drei Monate nach der Geburt bei einer Krankenkasse an. Bei rechtzeitiger Anmeldung gelten die Grundversicherung und die Prämien rückwirkend ab Geburt. Du kannst die Anmeldung bereits während der Schwangerschaft erledigen und eine andere Krankenkasse als deine eigene wählen. Vergleiche Grundversicherung mit Unfalldeckung und freiwillige Zusatzversicherungen getrennt. Bei Zusatzversicherungen hängen Aufnahme und Leistungen vom Anbieter ab. Kläre deshalb vor der Geburt, welche Bedingungen gelten. Die gesetzliche Anmeldefrist findest du beim Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster).

  • Babyversicherung vergleichen

    Vergleiche Prämien und Leistungen für dein Baby und frage ein passendes Angebot an.
  • Familienbudget nach der Geburt berechnen

    Berechne kostenlos, wie viel dir mit verändertem Einkommen und zusätzlichen Ausgaben monatlich bleibt.
  • Einkommenslücke der Familie berechnen

    Erkenne mögliche finanzielle Lücken bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall und frage eine persönliche Prüfung an.

Geburt und Wochenbett planen

Kläre beim gewünschten Spital oder Geburtshaus, ob deine Versicherung die Kosten vollständig übernimmt. Lass dir mögliche Mehrkosten für ein Familienzimmer oder andere Extras vorab nennen. Suche auch früh eine Hebamme für die Betreuung zu Hause. Die Grundversicherung übernimmt diese Betreuung im vorgesehenen Umfang sowie drei Stillberatungen. Die Leistungen beschreibt das Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster).

Dein Einkommen nach der Geburt

Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, erhältst du während 14 Wochen Mutterschaftsentschädigung. Sie beträgt 80 Prozent deines durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens CHF 220 pro Tag. Dein Arbeitgeber kann bessere Leistungen vorsehen. Kläre deshalb früh, welchen Betrag du tatsächlich erhältst und wie sich ein anschliessender unbezahlter Urlaub auswirkt. Die Voraussetzungen erklärt das Bundesamt für Sozialversicherungen (öffnet in neuem Fenster).

Was im Familienbudget zählt

Plane die Zeit während des Mutterschaftsurlaubs und die Zeit danach getrennt. Neben Erstausstattung, Windeln und Krankenkasse können Betreuungskosten und ein tieferer Lohn das Budget verändern. Wenn du dein Pensum reduzieren möchtest, rechne zuerst mit dem künftigen Nettoeinkommen. Berücksichtige auch Steuern, jährliche Rechnungen und eine Reserve für unerwartete Ausgaben.

Deine Familie finanziell absichern

Mit einem Kind hängt mehr von deinem Einkommen und deiner Betreuungsarbeit ab. Prüfe, welche Leistungen aus Sozialversicherungen, Pensionskasse und bestehenden Policen bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall vorhanden wären. Stelle diesen Beträgen die laufenden Haushaltskosten und mögliche zusätzliche Betreuungskosten gegenüber. Erst wenn eine Lücke sichtbar wird, lässt sich beurteilen, ob eine ergänzende Absicherung sinnvoll ist.

Unverheiratet Eltern werden

Wenn du unverheiratet bist, solltest du die Absicherung deiner Partnerin oder deines Partners ausdrücklich klären. Leistungen der Pensionskasse hängen vom Reglement und den Voraussetzungen ab. Frage nach einer erforderlichen Begünstigungsmeldung. Informationen dazu bietet das Bundesamt für Sozialversicherungen (öffnet in neuem Fenster). Die Vaterschaftsanerkennung und die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge lassen sich bereits vor der Geburt erledigen, wie das Bundesamt für Justiz (öffnet in neuem Fenster) erläutert.

Deine Checkliste vor der Geburt

  • Kostenübernahme für Geburtsort und gewünschte Extras klären.
  • Hebamme für die Betreuung nach der Geburt organisieren.
  • Grundversicherung und gewünschte Zusatzversicherungen für dein Baby prüfen.
  • Einkommen während des Mutterschaftsurlaubs mit dem Arbeitgeber klären.
  • Budget mit künftigem Arbeitspensum und Betreuungskosten berechnen.
  • Bestehende Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit und Todesfall prüfen.
  • Bei unverheirateten Eltern Anerkennung, elterliche Sorge und Begünstigung klären.

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Häufige Fragen

Muss ich mein Baby schon vor der Geburt versichern?

Für die Grundversicherung ist das nicht vorgeschrieben. Du hast ab Geburt drei Monate Zeit. Die vorgeburtliche Anmeldung kann dir später Aufwand ersparen. Bei freiwilligen Zusatzversicherungen lohnt sich eine frühzeitige Prüfung der Aufnahmebedingungen. Die Frist für die Grundversicherung bestätigt das Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster).

Ist während der Schwangerschaft jede Behandlung kostenlos?

Nein. Für die vorgesehenen Mutterschaftsleistungen entfällt die Kostenbeteiligung. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt gilt dies zusätzlich für allgemeine Behandlungen bei Krankheit. Nicht gedeckte Extras musst du weiterhin selbst bezahlen. Einzelheiten findest du beim Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster).

Erhalte ich während des Mutterschaftsurlaubs meinen vollen Lohn?

Nicht automatisch. Die gesetzliche Entschädigung beträgt bei erfüllten Voraussetzungen 80 Prozent des bisherigen durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens CHF 220 pro Tag. Ob dein Arbeitgeber die Differenz übernimmt, hängt von deiner Anstellung ab. Mehr dazu beim Bundesamt für Sozialversicherungen (öffnet in neuem Fenster).

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