Zusammenziehen
Ein gemeinsames Zuhause bedeutet auch gemeinsame Ausgaben und Entscheidungen. Erfahre, was du mit deinem Partner bei Versicherungen, Verträgen und Finanzen regeln solltest.
Das ist jetzt wichtig
Prüft vor dem Zusammenziehen, welche Verträge ihr weiterhin braucht und welche Kosten künftig gemeinsam anfallen. Kündigt Versicherungen erst, wenn der gemeinsame Schutz geklärt ist. Wenn ihr unverheiratet seid, solltet ihr zusätzlich eure gegenseitige Absicherung prüfen. Eine gemeinsame Adresse allein schafft keinen umfassenden rechtlichen Schutz.
Hausrat gemeinsam versichern
Wenn zwei Haushalte zusammenkommen, lohnt sich eine gemeinsame Hausratversicherung. Beide Personen und die gemeinsame Einrichtung müssen ausreichend eingeschlossen sein. Prüft die Versicherungssumme anhand des Werts eurer gesamten Sachen und berücksichtigt neue Anschaffungen. Zwei bisherige Einzelpolicen einfach weiterzuführen, ist nicht automatisch die passende Lösung.
Privathaftpflicht abstimmen
Eine gemeinsame Privathaftpflicht kann euch beide absichern. Lasst bestätigen, wer in der Police versichert ist und ab wann der Schutz gilt. Wichtig: Schäden an den Sachen deines Partners sind innerhalb eines gemeinsam versicherten Haushalts häufig ausgeschlossen. Die Grundlagen zur Haushaltsdeckung und zu Ausschlüssen erklärt ch.ch zur Privathaftpflicht (öffnet in neuem Fenster).
Hausrat und Privathaftpflicht vergleichen
Gemeinsamen Schutz und Prämien vergleichen, unnötige Doppelversicherungen erkennen.Offerte für eine Umzugsfirma einholen
Aufwand und Kosten für euren Umzug offerieren lassen.Vorsorge und Sparplan fürs Eigenheim prüfen
Eine passende Sparrate und Sparlösung für euer zukünftiges Eigenkapital finden.
Weitere Doppelversicherungen erkennen
Prüft auch Reiseversicherung und Rechtsschutz. Manche Policen lassen sich auf mehrere Personen im gleichen Haushalt erweitern. Vergleicht Leistungen, versicherte Personen und Ausschlüsse, bevor ihr euch für einen Vertrag entscheidet. Die Krankenkassenversicherung bleibt dagegen für jede Person einzeln bestehen.
Policen richtig umstellen
Informiert eure Versicherer über das Zusammenziehen und fragt nach den Möglichkeiten einer Zusammenlegung oder Vertragsauflösung. Ein Umzug beendet bestehende Policen nicht automatisch. Lasst euch Kündigungstermine und Beginn des gemeinsamen Schutzes schriftlich bestätigen. So vermeidet ihr sowohl doppelte Prämien als auch eine Zeit ohne ausreichende Deckung.
Einen Einkommensausfall auffangen
Könntet ihr Miete und gemeinsame Rechnungen weiterhin bezahlen, wenn ein Einkommen längere Zeit ausfällt? Vergleicht eure notwendigen Ausgaben mit Rücklagen und bestehenden Leistungen bei Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit. Eine zusätzliche Absicherung sollte erst dann geprüft werden, wenn tatsächlich eine finanzielle Lücke besteht.
Gemeinsame Kosten fair aufteilen
Legt fest, welche Ausgaben ihr gemeinsam bezahlt. Dazu gehören beispielsweise Miete, Strom, Lebensmittel und Internet. Ihr könnt die Kosten hälftig oder im Verhältnis eurer Einkommen aufteilen. Entscheidend ist, dass beide die Vereinbarung verstehen und tragen können. Haltet auch fest, wie ihr grössere Anschaffungen und unerwartete Rechnungen finanziert.
Laufende Verträge vereinfachen
Prüft, welche Internetanschlüsse, Abos und weiteren Verträge ihr nur noch einmal benötigt. Beachtet dabei die jeweiligen Kündigungsfristen. Die Radio- und Fernsehabgabe fällt grundsätzlich einmal pro Haushalt an. Serafe erhält die Haushaltsdaten von den Einwohnerregistern. Meldet euren Wohnungswechsel deshalb korrekt bei der Gemeinde. Das erläutert das Bundesamt für Kommunikation (öffnet in neuem Fenster).
Steuern bleiben getrennt
Wenn ihr unverheiratet zusammenlebt, reicht grundsätzlich jede Person weiterhin eine eigene Steuererklärung ein. Einkommen und Vermögen werden nicht allein wegen der gemeinsamen Adresse zusammengezählt. Haltet bei gemeinsamen Guthaben fest, welcher Anteil wem gehört. Die getrennte Besteuerung im Konkubinat erläutert der Bundesrat in seiner Übersicht zum geltenden Recht (öffnet in neuem Fenster).
Den Partner im Todesfall absichern
Besprecht, ob die überlebende Person gemeinsame Verpflichtungen allein tragen könnte. Unverheiratete Partner haben nicht dieselben gesetzlichen Ansprüche wie Ehepaare und erben nicht automatisch voneinander. Prüft bestehende Leistungen und einen allfälligen zusätzlichen Absicherungsbedarf. Eine Begünstigung in einer Versicherung ersetzt dabei keine erbrechtliche Regelung.
Begünstigungen prüfen
Fragt bei euren Pensionskassen nach, ob Leistungen für unverheiratete Partner vorgesehen sind und welche Meldungen nötig sind. Eine Anmeldung allein genügt nicht, wenn die Voraussetzungen fehlen. Auch für die Säule 3a gilt eine gesetzliche Begünstigtenordnung. Relevant können beispielsweise eine fünfjährige Lebensgemeinschaft, gemeinsame Kinder oder erhebliche finanzielle Unterstützung sein. Die jeweiligen Regeln erklärt das Bundesamt für Sozialversicherungen zur Pensionskasse (öffnet in neuem Fenster) und zur Säule 3a (öffnet in neuem Fenster).
Den Mietvertrag bewusst wählen
Unterschreibt ihr beide den Mietvertrag, seid ihr gemeinsam Vertragsparteien und könnt ihn grundsätzlich nur gemeinsam kündigen. Bei vereinbarter Solidarhaftung kann die Vermietung die gesamte geschuldete Miete von einer Person verlangen. Bei einer Hauptmiete mit Untermiete bleibt die hauptmietende Person gegenüber der Vermietung verantwortlich. Klärt das passende Modell und eine nötige Zustimmung zur Untermiete vor dem Einzug.
Kündigungen aufeinander abstimmen
Prüft bei euren bisherigen Wohnungen Kündigungsfristen, Termine und eine allfällige Mindestmietdauer. Wer früher ausziehen möchte, wird nicht allein durch den Auszug von der Mietzahlung befreit. Ein zumutbarer, zahlungsfähiger Ersatzmieter, der den Vertrag zu denselben Bedingungen übernehmen will, kann eine vorzeitige Entlassung ermöglichen. Diese schweizweit geltende Regel erläutern beispielsweise die Zürcher Gerichte zur vorzeitigen Wohnungsrückgabe (öffnet in neuem Fenster).
Vereinbarungen schriftlich festhalten
Ein Konkubinatsvertrag kann festhalten, wie ihr Kosten aufteilt, wem Möbel gehören und was bei einer Trennung mit gemeinsamen Anschaffungen passiert. Das schafft Klarheit, besonders bei unterschiedlichen finanziellen Beiträgen. Ein solcher Vertrag ersetzt aber weder ein Testament noch die notwendigen Begünstigungen bei Vorsorgeeinrichtungen.
Deine Checkliste zum Zusammenziehen
- Mietmodell, Haftung und Unterschriften klären.
- Kündigungsfristen beider Wohnungen und Einzugstermin abstimmen.
- Umzug, Kaution und mögliche doppelte Mietzahlungen einplanen.
- Hausrat, Privathaftpflicht, Reiseversicherung und Rechtsschutz vergleichen.
- Vertragsänderungen erst nach bestätigter Anschlussdeckung umsetzen.
- Gemeinsame Ausgaben und die Kostenaufteilung festhalten.
- Doppelte Abos prüfen und Adressänderungen melden.
- Gegenseitige Absicherung und Begünstigungen prüfen.
- Eigentum und wichtige Vereinbarungen schriftlich dokumentieren.
Zum Abhaken: Clax merkt sich den Stand in diesem Browser.
Häufige Fragen
Können wir eine doppelte Versicherung sofort kündigen?
Nicht automatisch. Entscheidend sind die Vertragsbedingungen und die Möglichkeiten, die der Versicherer bei einer Haushaltszusammenlegung anbietet. Kündigt erst, wenn geklärt ist, wie beide Personen künftig versichert sind.
Zahlt unsere gemeinsame Privathaftpflicht, wenn ich den Laptop meines Partners beschädige?
Das ist häufig ausgeschlossen, wenn ihr im selben Haushalt lebt oder gemeinsam versichert seid. Prüft die Bedingungen eurer Police. Gemeinsamer Versicherungsschutz bedeutet nicht, dass Schäden untereinander eingeschlossen sind.
Sind wir nach fünf Jahren Zusammenleben wie ein Ehepaar abgesichert?
Nein. Eine fünfjährige Lebensgemeinschaft kann für bestimmte Vorsorgeleistungen relevant sein. Sie schafft aber weder automatisch einen gesetzlichen Erbanspruch noch sämtliche Rechte einer Ehe.
Müssen wir zusammen eine Steuererklärung ausfüllen?
Als unverheiratetes Paar werdet ihr grundsätzlich weiterhin getrennt besteuert. Jede Person deklariert ihr eigenes Einkommen und Vermögen.
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