Kinder in Ausbildung
Besucht dein Kind eine weiterführende Schule oder beginnt es ein Studium? Erfahre, welche Entlastungen deiner Familie zustehen können und was bei Versicherungen wichtig wird.
Das ist jetzt wichtig
Auch nach dem 18. Geburtstag können dir Ausbildungszulagen und Steuerabzüge zustehen. Entscheidend sind die Ausbildung, die finanzielle Situation deines Kindes und deine Unterstützung. Prüfe ausserdem, ob dein Kind weiterhin über eure Familienpolicen versichert ist. Besonders bei einem Auszug oder einem Nebenjob kann sich der Versicherungsschutz verändern.
Steuerabzüge nutzen
Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Kinderabzug im Steuerjahr 2026 CHF 6’800, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Er senkt dein steuerbares Einkommen, nicht direkt deine Steuerrechnung. Die kantonalen Abzüge unterscheiden sich. Einzelne Kantone erlauben zusätzliche Abzüge für bestimmte Ausbildungskosten. Bewahre deshalb Ausbildungsbestätigungen und Zahlungsbelege auf. Die aktuellen Ansätze findest du bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (öffnet in neuem Fenster).
Versicherungsschutz prüfen
Ob dein Kind weiterhin über eure Privathaftpflicht und Hausratversicherung mitversichert ist, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Alter, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation können dabei eine Rolle spielen. Auch ein Zimmer am Studienort ist nicht automatisch mitversichert. Lass die bestehende Deckung bestätigen, bevor du eine zusätzliche Police abschliesst.
Krankenkasse passend wählen
In der Grundversicherung gibt es eine eigene Prämienkategorie für junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren. Diese Alterskategorie gilt unabhängig davon, ob dein Kind in Ausbildung ist. Vergleiche Versicherungsmodell und Franchise anhand seiner Bedürfnisse und eurer finanziellen Möglichkeiten. Eine hohe Franchise senkt zwar die Prämie, bedeutet aber höhere eigene Kosten bei Krankheit. Die Alterskategorien erklärt das Bundesamt für Gesundheit auf Priminfo (öffnet in neuem Fenster).
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Ausbildungszulagen beantragen
Die Ausbildungszulage beträgt 2026 schweizweit mindestens CHF 268 pro Monat. Sie beginnt mit einer anerkannten nachobligatorischen Ausbildung, frühestens ab Ende des Monats des 15. Geburtstags. Der Anspruch endet spätestens am Ende des Monats des 25. Geburtstags. Übersteigt das jährliche Bruttoerwerbseinkommen deines Kindes CHF 30’240, besteht kein Anspruch. Reiche als angestellter Elternteil den Ausbildungsnachweis beim Arbeitgeber oder seiner Familienausgleichskasse ein. Die Voraussetzungen erläutern das Bundesamt für Sozialversicherungen (öffnet in neuem Fenster) und das Merkblatt zu Familienzulagen (öffnet in neuem Fenster).
Finanzielle Entlastung prüfen
Stipendien und Prämienverbilligung können eure Ausbildungskosten reduzieren. Prüfe die kantonalen Voraussetzungen und Antragsfristen frühzeitig. Auch Familien mit mittleren Einkommen können Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Informationen findest du bei ch.ch zu Stipendien (öffnet in neuem Fenster) und beim Bundesamt für Gesundheit zur Prämienverbilligung (öffnet in neuem Fenster).
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Unfallschutz und AHV klären
Ohne Unfallschutz über einen Arbeitgeber muss dein Kind Unfälle grundsätzlich in der Krankenkasse einschliessen. Arbeitet es neben dem Studium mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, ist es dort auch gegen Freizeitunfälle versichert. Dann kann die Unfalldeckung der Grundversicherung auf Antrag sistiert werden. Die Regeln erklärt das Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster). Nichterwerbstätige Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz müssen zudem grundsätzlich ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag AHV-Beiträge bezahlen. Beiträge aus einem Nebenjob können angerechnet werden. Details stehen im AHV-Merkblatt für Studierende (öffnet in neuem Fenster).
Häufige Fragen
Endet der Kinderabzug mit dem 25. Geburtstag?
Bei der direkten Bundessteuer besteht für Kinder in Ausbildung keine feste Altersgrenze von 25 Jahren. Entscheidend sind die Ausbildung und die erfüllten Unterhaltsvoraussetzungen. Für kantonale Abzüge gelten die jeweiligen kantonalen Regeln. Die Altersgrenze der Ausbildungszulage darfst du deshalb nicht mit dem Kinderabzug gleichsetzen.
Verlierst du den Kinderabzug, wenn dein Kind einen Nebenjob hat?
Nicht automatisch. Entscheidend ist unter anderem, ob dein Kind weiterhin auf deine Unterstützung angewiesen ist. Einkommensgrenzen und Vermögensgrenzen unterscheiden sich je nach Kanton. Eine kantonale Grenze gilt deshalb nicht für die ganze Schweiz.
Sind Ausbildungszulagen steuerfrei?
Nein. Sie sind steuerpflichtiges Einkommen und bei einer Auszahlung durch den Arbeitgeber üblicherweise bereits im Lohnausweis enthalten. Erfasse sie deshalb nicht doppelt. Das erläutert die Eidgenössische Steuerverwaltung in ihren Fragen zum Lohnausweis (öffnet in neuem Fenster).
Braucht dein Kind beim Auszug eine eigene Haftpflichtversicherung?
Das hängt von eurer Familienpolice ab. Manche Verträge versichern Kinder während der Ausbildung auch ausserhalb des Elternhauses weiter. Lass dir bestätigen, ob die neue Wohnsituation eingeschlossen ist und ob für den Hausrat am Studienort eigener Schutz nötig wird.
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