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Pensionierung planen

Wann möchtest du aufhören zu arbeiten und wie möchtest du danach leben? Mit einem klaren Überblick über Einkommen, Vermögen und Ausgaben erkennst du, was finanziell möglich ist.

Das ist jetzt wichtig

Deine Pensionierung beginnt mit drei Entscheidungen: Wann hörst du auf, wie viel Einkommen brauchst du und wie beziehst du deine Vorsorgegelder? Lege dafür deinen Pensionskassenausweis, eine AHV-Rentenvorausberechnung und deine Vermögensübersicht bereit. Prüfe die Anmeldefrist für einen Kapitalbezug frühzeitig. Dieser Entscheid beeinflusst dein Einkommen und die Absicherung deiner Angehörigen langfristig.

Reicht dein Einkommen?

Stelle deine erwarteten Einnahmen aus AHV, Pensionskasse und weiteren Quellen den künftigen Ausgaben gegenüber. Berücksichtige Wohnen, Krankenkasse, Steuern, Freizeit und Reserven. Planst du als Paar, rechne auch die Zeit durch, in der erst eine Person pensioniert ist. Eine monatliche Lücke von CHF 500 bedeutet beispielsweise CHF 6’000 zusätzlichen Finanzbedarf pro Jahr. Die 13. AHV-Altersrente gehört ebenfalls ins Jahresbudget. Sie wird ab Dezember 2026 ausbezahlt, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (öffnet in neuem Fenster) erklärt.

Rente oder Kapital?

Eine Pensionskassenrente sichert dir ein lebenslanges Einkommen. Ein Kapitalbezug gibt dir mehr Freiheit, verlangt aber einen Plan für Anlagen und Auszahlungen. Auch eine Kombination kann passen. Entscheidend sind deine laufenden Kosten, Reserven und die finanzielle Situation deiner Partnerin oder deines Partners nach deinem Tod. Lass dir die jeweiligen Hinterlassenenleistungen zeigen. Die Bezugsmöglichkeiten und Fristen erläutert das Bundesamt für Sozialversicherungen (öffnet in neuem Fenster).

  • Pensionierung berechnen

    Schätze dein künftiges Einkommen und frage eine persönliche Pensionierungsplanung an.Einkommen berechnen
  • Rente oder Kapital vergleichen

    Vergleiche mögliche Auszahlungsarten und lass prüfen, welche zu deinem Haushalt passt.
  • Steuern auf Vorsorgebezüge berechnen

    Schätze die Steuern auf deine Kapitalbezüge und frage eine abgestimmte Bezugsplanung an.

Deine AHV früh klären

Bestelle einen Auszug deines individuellen AHV-Kontos und eine Rentenvorausberechnung bei der Ausgleichskasse. So kannst du erfasste Beiträge prüfen und mit einer persönlichen Schätzung planen. Dein Referenzalter hängt bei Frauen der Übergangsjahrgänge vom Geburtsjahr ab. Ein Vorbezug senkt grundsätzlich die Rente, ein Aufschub erhöht sie. Auch ein Teilbezug ist möglich. Die Sonderregeln für Frauen der Übergangsgeneration solltest du mitprüfen. Informationen findest du beim Bundesamt für Sozialversicherungen zur AHV 21 (öffnet in neuem Fenster).

Früher aufhören

Bei einer Frühpensionierung fehlen Erwerbseinkommen und weitere Sparbeiträge. Gleichzeitig muss dein Vermögen länger reichen. Berechne deshalb sowohl die Überbrückung bis zum Rentenbeginn als auch das spätere Budget. Die AHV-Beitragspflicht besteht grundsätzlich bis zum Referenzalter weiter, auch bei einem Rentenvorbezug. Ob eigene Beiträge nötig sind oder diese über den erwerbstätigen Ehepartner als bezahlt gelten, klärst du mit der Ausgleichskasse. Die Regeln beschreibt die Eidgenössische Ausgleichskasse (öffnet in neuem Fenster).

Schrittweise pensionieren

Wenn du dein Pensum schrittweise reduzierst, kannst du Arbeit und Ruhestand miteinander verbinden. Stimme Lohnreduktion und Teilbezug deiner Pensionskasse aufeinander ab. Kapitalbezüge aus der Pensionskasse sind im Rahmen einer Teilpensionierung in höchstens drei Schritten zulässig. Welche weiteren Bedingungen gelten, musst du mit Arbeitgeber, Pensionskasse und Steuerbehörde klären. Einen Überblick bietet das Bundesamt für Sozialversicherungen (öffnet in neuem Fenster).

Eigenheim weiterhin finanzieren

Lass vor der Pensionierung prüfen, ob deine Hypothek mit dem künftigen Einkommen tragbar bleibt. Besprich mit deinem Kreditgeber, ob eine Rückzahlung nötig ist und welche Reserven danach verbleiben. Eine tiefere Hypothek senkt die Zinskosten, bindet aber Geld im Eigenheim. Plane deshalb auch Unterhalt und grössere Renovationen ein, bevor du Vorsorgekapital für eine Amortisation einsetzt.

Vorsorgebezüge und Steuern abstimmen

Renten werden als Einkommen besteuert. Kapitalleistungen aus der Vorsorge werden separat besteuert; mehrere Bezüge im gleichen Jahr können die Steuerbelastung erhöhen. Prüfe deshalb früh, ob du Auszahlungen aus Pensionskasse, Freizügigkeit und Säule 3a innerhalb der zulässigen Fristen auf verschiedene Jahre verteilen kannst. Beziehe bei Ehepaaren beide Personen ein. Massgeblich sind dein Wohnort, das Bezugsjahr und die persönliche Situation. Hinweise zur Planung gibt das Bundesamt für Sozialversicherungen (öffnet in neuem Fenster).

Pensionskasseneinkauf prüfen

Ein freiwilliger Einkauf kann deine Altersleistungen erhöhen und unter Voraussetzungen dein steuerbares Einkommen senken. Lass dir zuerst den zulässigen Betrag bestätigen und behalte genügend frei verfügbare Reserven. Planst du einen Kapitalbezug innerhalb der nächsten drei Jahre, ist besondere Vorsicht nötig: Der Steuerabzug für den Einkauf kann rückwirkend entfallen. Die Zusammenhänge erläutert beispielsweise die Steuerverwaltung des Kantons Bern (öffnet in neuem Fenster). Kläre deinen konkreten Fall vor der Einzahlung.

Dein Vermögen einteilen

Lege fest, welcher Betrag für laufende Ausgaben und unerwartete Kosten verfügbar bleiben soll. Für Geld, das du länger nicht brauchst, kommt eine passende Anlagestrategie infrage. Ein Auszahlungsplan zeigt, wie viel du regelmässig entnehmen kannst. Rechne auch mit schwächeren Anlagejahren und steigenden Lebenshaltungskosten. Eine erwartete Rendite ist kein garantiertes Einkommen.

Unfallschutz weiterführen

Wenn der Schutz für Freizeitunfälle über deinen Arbeitgeber endet, musst du die Unfalldeckung in der Krankenkasse wieder einschliessen lassen, sofern keine andere entsprechende Deckung besteht. Kläre das genaue Enddatum mit deinem bisherigen Unfallversicherer und melde die Änderung rechtzeitig. Auf diesen Schritt weist auch das Bundesamt für Sozialversicherungen (öffnet in neuem Fenster) hin.

Fristen im Blick behalten

Die AHV-Rente kommt nicht automatisch. Reiche die Anmeldung normalerweise drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn ein. Für einen Kapitalbezug gilt die Frist deiner Pensionskasse, die du deutlich früher prüfen solltest. Halte auch Kündigung oder Anpassung des Arbeitsvertrags sowie die Auszahlungstermine deiner weiteren Vorsorgegelder fest. Die Informationsstelle AHV/IV (öffnet in neuem Fenster) erklärt die Anmeldung der Altersrente.

Häufige Fragen

Wann sollte ich meine Pensionierung planen?

Eine erste Übersicht ist etwa zehn Jahre vorher sinnvoll. Dann bleibt Zeit, Reserven aufzubauen und mögliche Lücken anzugehen. Sobald du einen konkreten Pensionierungszeitpunkt ins Auge fasst, solltest du die Finanzierung und die Fristen deiner Pensionskasse genauer prüfen.

Kann ich aufhören zu arbeiten und die AHV erst später beziehen?

Grundsätzlich ja. Der letzte Arbeitstag und der Beginn der AHV müssen nicht zusammenfallen. Du musst die Zwischenzeit aber finanzieren können und deine AHV-Beitragspflicht bis zum Referenzalter klären. Informationen bietet die Eidgenössische Ausgleichskasse (öffnet in neuem Fenster).

Ist ein Kapitalbezug immer günstiger als eine Rente?

Nein. Neben den Steuern zählen die Bezugsdauer, Anlagekosten und Risiken sowie die Absicherung deiner Angehörigen. Eine reine Steuerersparnis reicht als Entscheidungsgrundlage nicht aus. Die möglichen Bezugsformen erklärt das Bundesamt für Sozialversicherungen (öffnet in neuem Fenster).

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