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Nachlass regeln

Du möchtest selbst bestimmen, was mit deinem Vermögen geschieht und wer davon profitiert. Wenn du deine Wünsche früh festhältst, schaffst du Klarheit und entlastest deine Angehörigen.

Das ist jetzt wichtig

Prüfe zuerst, wer ohne besondere Regelung erben würde und ob das deinen Wünschen entspricht. Verschaffe dir einen Überblick über Vermögen, Schulden und bestehende Vorsorgeleistungen. Ein Testament allein regelt nicht alles. Gerade bei unverheirateten Paaren, Patchworkfamilien und Wohneigentum müssen Erbfolge und finanzielle Absicherung zusammenpassen.

Wer erbt wie viel?

Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Mit einer eigenen Regelung kannst du davon abweichen, musst aber geschützte Mindestanteile beachten. Diese Pflichtteile betragen für Nachkommen und Ehepartner beziehungsweise eingetragene Partner jeweils die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs. Was darüber hinaus frei verfügbar ist, hängt von deiner Familie ab. Die schweizweit geltenden Regeln erklären die Gerichte des Kantons Zürich (öffnet in neuem Fenster).

Reicht das Geld für deine Angehörigen?

Ein Erbanteil sagt noch nicht, ob deine Familie ihre laufenden Rechnungen bezahlen kann. Prüfe, welche Einnahmen nach deinem Tod verbleiben und welche Leistungen bestehende Versicherungen auszahlen. Berücksichtige Wohnen, Kinderbetreuung, Schulden und den Lebensunterhalt. Erst daraus ergibt sich, ob zusätzlicher Schutz nötig ist. Kontrolliere auch, wer in deinen Policen als begünstigte Person vorgesehen ist.

  • Absicherung der Angehörigen prüfen

    Erkenne mögliche finanzielle Lücken und frage eine Prüfung deiner bestehenden Absicherung an.
  • Nachlassplanung anfragen

    Frage eine persönliche Planung an, die deine Verteilungswünsche, Vorsorge und Angehörigen berücksichtigt.
  • Erbanteile berechnen

    Erfahre kostenlos, wer gesetzlich erbt und welchen Anteil du selbst verteilen kannst.

Dein Vermögen erfassen

Erstelle eine Übersicht über Konten, Wertschriften, Immobilien, Beteiligungen und Schulden. Erfasse Vorsorgeguthaben und Versicherungsleistungen separat, weil dafür eigene Regeln gelten können. Notiere bei gemeinsamem Eigentum, wem welcher Anteil gehört. So wird sichtbar, was später verteilt werden kann und welche Verpflichtungen bestehen.

Partner und Kinder berücksichtigen

Bei Ehepaaren wird zunächst geklärt, welcher Teil des ehelichen Vermögens in den Nachlass fällt. Unverheiratete Partner erben dagegen nicht automatisch. Auch nicht adoptierte Stiefkinder gehören nicht zu deinen gesetzlichen Erben. Halte deshalb fest, wen du berücksichtigen möchtest. Besonders bei Patchworkfamilien sollten Ehevertrag, Testament oder Erbvertrag fachlich aufeinander abgestimmt werden. Informationen zur Nachlassregelung bieten die Genfer Justizbehörden (öffnet in neuem Fenster).

Das Eigenheim erhalten

Soll deine Partnerin oder dein Partner im Eigenheim bleiben können, genügt eine entsprechende Zuteilung allein oft nicht. Es muss auch genügend Einkommen für die Hypothek und genügend Geld für mögliche Auszahlungen an andere Erben vorhanden sein. Prüfe deshalb Eigentumsverhältnisse, Finanzierung und Erbanteile gemeinsam. So erkennst du früh, ob zusätzliche Reserven oder eine andere Regelung nötig sind.

Schenkung oder Erbvorbezug?

Möchtest du bereits zu Lebzeiten Vermögen weitergeben, halte Betrag, Empfänger und die beabsichtigte Behandlung bei der späteren Erbteilung schriftlich fest. Kläre mögliche Ausgleichungs- und Pflichtteilsansprüche sowie die steuerlichen Folgen vor der Übertragung. Behalte genügend Mittel für deinen eigenen Lebensunterhalt und mögliche Pflegekosten. Hinweise zu kantonalen Steuern und Meldepflichten findest du auf ch.ch zur Schenkungssteuer (öffnet in neuem Fenster).

Erbschaftssteuern einplanen

Wie viel bei einer begünstigten Person ankommt, hängt auch von den Steuern ab. Entscheidend sind unter anderem der zuständige Kanton, das Verwandtschaftsverhältnis und die Vermögensart. Gerade bei unverheirateten Partnern lohnt sich eine frühzeitige Abklärung. Bei Immobilien kann zusätzlich der Standortkanton relevant sein. Die kantonalen Unterschiede beschreibt die Eidgenössische Steuerverwaltung (öffnet in neuem Fenster).

Vorsorge separat abstimmen

Pensionskasse, Freizügigkeit und Säule 3a folgen eigenen Regeln für Leistungen im Todesfall. Ein Testament ersetzt deshalb keine notwendige Begünstigungsmeldung. Lass dir von jeder Einrichtung bestätigen, wer unter welchen Voraussetzungen Leistungen erhält, und stimme dies mit deinen Nachlasswünschen ab. Grundlagen bieten das Bundesamt für Sozialversicherungen zur Hinterlassenenvorsorge (öffnet in neuem Fenster) und zur Säule 3a (öffnet in neuem Fenster).

Testament oder Erbvertrag wählen

Ein Testament hält deine persönlichen Anordnungen fest und kann grundsätzlich von dir geändert werden. Ein Erbvertrag ermöglicht verbindliche Vereinbarungen mit anderen Personen und muss öffentlich beurkundet werden. Für ein eigenhändiges Testament musst du den gesamten Text von Hand schreiben, mit Jahr, Monat und Tag datieren und unterschreiben. Ein unterschriebener Computerausdruck erfüllt diese Form nicht. Die Anforderungen erläutert das Merkblatt der Gerichte des Kantons Zürich (öffnet in neuem Fenster).

Unterlagen auffindbar halten

Kläre, wo du das Original deines Testaments sicher hinterlegen kannst, und informiere eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort. Halte daneben eine aktuelle Übersicht wichtiger Unterlagen und Ansprechpersonen bereit. Überprüfe deine Regelung nach Heirat, Trennung, Scheidung, Geburt oder grösseren Vermögensänderungen. Bestehende Erbverträge lassen sich nicht einfach durch ein neues Testament ersetzen.

Deine Checkliste

  • Vermögen, Eigentumsanteile und Schulden erfassen.
  • Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile prüfen.
  • Wünsche für Partner, Kinder und weitere Personen festhalten.
  • Finanzbedarf der Angehörigen mit bestehenden Leistungen vergleichen.
  • Finanzierung und Übernahme des Eigenheims klären.
  • Schenkungen, Erbvorbezüge und mögliche Steuern berücksichtigen.
  • Begünstigungen bei Vorsorgeeinrichtungen und Versicherungen prüfen.
  • Testament oder Erbvertrag passend erstellen lassen beziehungsweise formgültig verfassen.
  • Originale sicher hinterlegen und Regelungen bei Veränderungen überprüfen.

Zum Abhaken: Clax merkt sich den Stand in diesem Browser.

Häufige Fragen

Brauche ich auch bei wenig Vermögen ein Testament?

Wenn du mit der gesetzlichen Erbfolge einverstanden bist, ist ein Testament nicht zwingend nötig. Möchtest du beispielsweise deinen unverheirateten Partner berücksichtigen oder bestimmte Gegenstände zuweisen, kann eine eigene Regelung auch bei kleinerem Vermögen sinnvoll sein.

Kann ich mein gesamtes Vermögen einer Person hinterlassen?

Das hängt davon ab, ob Pflichtteilsansprüche bestehen. Ohne pflichtteilsgeschützte Angehörige kannst du grundsätzlich über deinen gesamten Nachlass verfügen. Die Regeln erläutern die Gerichte des Kantons Zürich (öffnet in neuem Fenster).

Können wir als Paar ein gemeinsames Testament schreiben?

Ein gemeinsames eigenhändiges Testament ist in der Schweiz nicht vorgesehen. Jede Person verfasst ihr eigenes Testament. Möchtet ihr verbindliche gemeinsame Vereinbarungen treffen, kommt ein öffentlich beurkundeter Erbvertrag infrage. Die Unterschiede erklärt das Merkblatt zu Testament und Erbvertrag (öffnet in neuem Fenster).

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