Grundversicherung
Die Grundversicherung sichert deine medizinische Versorgung ab. Hier erfährst du, welche Leistungen dazugehören und wie du Modell, Franchise und Unfalldeckung passend auswählst.
Das ist jetzt wichtig
Die gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich. Du entscheidest, welches Versicherungsmodell zu deinem Alltag passt und wie viel du über die Franchise selbst bezahlen möchtest. Prüfe ausserdem, ob du die Unfalldeckung brauchst. Eine passende Lösung berücksichtigt deine Arztwahl, dein Budget und deine finanziellen Reserven.
Wer sich versichern muss
Wer in der Schweiz wohnt, muss grundsätzlich eine Grundversicherung haben. Jedes Familienmitglied wird einzeln versichert, auch Kinder. Die Krankenkassen müssen versicherungspflichtige Personen in ihrem Tätigkeitsgebiet unabhängig von Alter und Gesundheitszustand aufnehmen. Eine Gesundheitsprüfung gibt es dafür nicht. Ausnahmen von der Versicherungspflicht erklärt das Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster).
Welche Leistungen dazugehören
Die Grundversicherung übernimmt gesetzlich vorgesehene Untersuchungen und Behandlungen bei Krankheit sowie Leistungen bei Mutterschaft. Dazu gehören beispielsweise Arztbehandlungen, bestimmte Medikamente, Spitalbehandlungen und Pflegeleistungen. Nicht jede Behandlung ist gedeckt: Gewöhnliche Zahnbehandlungen gehören in der Regel nicht dazu. Bei unklaren oder grösseren Kosten lohnt sich eine vorgängige Abklärung. Den Leistungsumfang erläutert das Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster). Zusätzlichen Schutz behandeln wir unter Zusatzversicherung.
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Welches Modell passt zu dir?
Dein Versicherungsmodell bestimmt, an wen du dich bei gesundheitlichen Fragen zuerst wendest. Die gesetzlichen Leistungen bleiben gleich. Prüfe vor der Auswahl, welche Arztpraxen und Anlaufstellen zugelassen sind und welche Ausnahmen gelten.
Standard
Freie Arztwahl
Du wählst deine Arztpraxis innerhalb der gesetzlichen Vorgaben selbst. Das Modell schreibt dir keine bestimmte erste Anlaufstelle vor.Standard vergleichenPRAXIS
Zuerst zur Arztpraxis
Deine gewählte Hausarztpraxis oder ein Ärztezentrum ist deine erste Anlaufstelle. Bei Bedarf wirst du an weitere Fachpersonen überwiesen.PRAXIS vergleichenTEL_DIG
Zuerst telefonisch oder digital
Du kontaktierst zuerst die vorgesehene medizinische Beratungsstelle per Telefon oder digital. Dort wird das weitere Vorgehen mit dir geklärt.TEL_DIG vergleichenPHARM
Zuerst zur Apotheke
Bei gesundheitlichen Fragen wendest du dich zuerst an eine Partnerapotheke deines Versicherers. Sie klärt mit dir die nächsten Schritte.PHARM vergleichenFLEX
Mehrere Anlaufstellen zur Auswahl
Du wählst zwischen den vorgesehenen ersten Anlaufstellen. Das können beispielsweise eine Arztpraxis, eine Telemedizinberatung oder eine Partnerapotheke sein.FLEX vergleichen
PRAXIS, TEL_DIG, PHARM und FLEX sind die Kategorien von Priminfo ab dem Prämienjahr 2027. Hausarzt und HMO werden unter PRAXIS zusammengefasst. Die konkreten Regeln unterscheiden sich je nach Versicherungsangebot. Die Einteilung erklärt das Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster).
Die passende Franchise wählen
Die Franchise ist der Betrag, den du pro Kalenderjahr zuerst selbst an gedeckte Behandlungskosten bezahlst. Erwachsene wählen zwischen CHF 300 und CHF 2’500, Kinder zwischen CHF 0 und CHF 600. Nicht jede Krankenkasse bietet alle Wahlfranchisen an. Eine höhere Franchise senkt die Prämie, verlangt aber mehr finanzielle Reserve. Entscheide deshalb anhand deiner erwarteten Gesundheitskosten und deiner verfügbaren Mittel. Die Wahlmöglichkeiten beschreibt das Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster).
Was du zusätzlich bezahlst
Nach der Franchise bezahlst du grundsätzlich 10 Prozent Selbstbehalt, höchstens CHF 700 pro Jahr bei Erwachsenen und CHF 350 bei Kindern. Bei einem Spitalaufenthalt können zusätzlich CHF 15 pro Tag anfallen; davon sind bestimmte Personengruppen ausgenommen. Auch bei einzelnen Medikamenten gelten besondere Regeln.
Ein vereinfachtes Beispiel: Bei CHF 2’000 gedeckten Behandlungskosten und CHF 300 Franchise bezahlst du CHF 300 plus CHF 170 Selbstbehalt, insgesamt CHF 470. Deine Versicherungsprämien kommen dazu. Das Beispiel enthält keine Spitalbeiträge und keine Leistungen mit besonderen Kostenregeln. Die Grundlagen erklärt das Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster).
Unfalldeckung prüfen
Arbeitest du mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, bist du dort grundsätzlich auch gegen Freizeitunfälle versichert. Dann kannst du die Unfalldeckung deiner Grundversicherung auf Antrag ausschliessen lassen. Ohne entsprechenden Schutz muss sie eingeschlossen bleiben. Prüfe dies besonders bei Stellenwechsel, Auszeit oder Pensionierung. Die Voraussetzungen erläutert das Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster).
Spitalwahl vorher abklären
Bei einer geplanten stationären Behandlung solltest du prüfen, ob das Spital für die betreffende Behandlung auf einer kantonalen Spitalliste steht. Wählst du ohne medizinische Notwendigkeit ein ausserkantonales Spital, können Tarifdifferenzen zu deinen Lasten entstehen. Lass die Kostenübernahme deshalb vorab klären. Die Regeln zur Spitalwahl findest du beim Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster).
Schutz auf Reisen
Die Grundversicherung bietet im Ausland keinen unbegrenzten Schutz. In der EU, der EFTA und im Vereinigten Königreich erhältst du mit der Europäischen Krankenversicherungskarte medizinisch notwendige Leistungen nach den Regeln des Aufenthaltslandes. Ausserhalb dieser Länder gelten bei Notfällen Kostenobergrenzen. Prüfe vor einer Reise, ob dein bestehender Schutz genügt. Die Unterschiede erklärt das Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster).
Prämienverbilligung prüfen
Bei begrenzten finanziellen Mitteln kann dein Kanton einen Teil deiner Prämien übernehmen. Anspruch, Verfahren und Fristen unterscheiden sich: Teilweise erfolgt die Prüfung automatisch, teilweise musst du selbst einen Antrag stellen. Prüfe deinen Anspruch auch nach einer Veränderung von Einkommen oder Familienverhältnissen. Informationen und zuständige Stellen findest du über das Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster).
Bestehende Versicherung anpassen
Für ein anderes Modell oder eine andere Franchise musst du nicht zwingend die Krankenkasse wechseln. Frage deinen bisherigen Versicherer nach den verfügbaren Optionen und dem möglichen Änderungsdatum. Die Franchise lässt sich jeweils auf Jahresbeginn ändern. Möchtest du zusätzlich andere Anbieter prüfen, nutze den Krankenkassenvergleich. Den anschliessenden Ablauf erklären wir unter Krankenkasse wechseln.
Häufige Fragen
Bezahlt eine teurere Grundversicherung mehr Leistungen?
Nein. Der gesetzliche Leistungsumfang ist bei allen Krankenkassen gleich. Unterschiede bestehen unter anderem bei Prämien, Versicherungsmodellen und Service. Das bestätigt das Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster).
Sind Franchise und Selbstbehalt dasselbe?
Nein. Die Franchise bezahlst du zuerst selbst. Auf die darüberliegenden gedeckten Kosten fällt grundsätzlich ein Selbstbehalt an. Beide kommen zusätzlich zu deinen Prämien hinzu. Einzelheiten findest du beim Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster).
Was bedeuten PRAXIS und TEL_DIG?
PRAXIS bezeichnet Modelle mit einer Arztpraxis als erster Anlaufstelle, darunter die bisherigen Hausarzt- und HMO-Kategorien. Bei TEL_DIG erfolgt der erste Kontakt telefonisch oder digital. Entscheidend bleiben die Regeln des konkreten Angebots. Die Kategorien erläutert das Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster).
Sind Leistungen während der Schwangerschaft von der Kostenbeteiligung befreit?
Für die vorgesehenen besonderen Mutterschaftsleistungen fällt keine Kostenbeteiligung an. Weitere Ausnahmen hängen vom Zeitpunkt und der Art der Behandlung ab. Was das für dich bedeutet, erfährst du unter Schwangerschaft. Die Grundlagen veröffentlicht das Bundesamt für Gesundheit (öffnet in neuem Fenster).
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